Schlange aufgefunden
Hilfeleistung 0Sonstige: Ausleuchten; Rettung von Tieren in Zwangslagen; Leichenbergung; Amtshilfe
Zugriffe 2927
|
eingesetzte Kräfte
|
||||||||||||||||||||
Fahrzeugaufgebot
![]() |

Einsatzbericht
Ungewöhnlicher Einsatz: Schlange aufgefunden
Obermarsberg: Zu einem ungewöhnlichen Einsatz ist am späten Nachmittag des 27.7.2025 die Löschgruppe Obermarsberg ausgerückt: Ein Spaziergänger hatte entlang der Vincenciusstraße eine Schlange entdeckt, die am Wegesrand lag. Der ungewöhnliche Fund veranlasste ihn, den Notruf abzusetzen.
Die Löschgruppe Obermarsberg rückte aus und konnte an der Einsatzstelle das Tier noch kurz in Augenschein nehmen und fotografieren, ehe es sich wieder in die Böschung verzog. Schnell konnte geklärt werden, dass es sich bei der Schlange um eine heimische, ungiftige Natternart handelt, eine so genannte Schlingnatter.
Maßnahmen der Feuerwehr waren nicht erforderlich; der Einsatz dauerte für die acht Einsatzkräfte der Feuerwehr unter der Leitung von Niklas Kreft eine knappe halbe Stunde.
Die Schlingnatter steht in NRW unter strengem Artenschutz, Schling- und Ringelnatter gehören in NRW sogar zu den besonders geschützten Arten. Auch die Kreuzotter übrigens, mit der die Schlingnatter oft verwechselt wird, gilt in NRW als geschützt. Aufgrund des Artenschutzes ist es streng verboten, jede Art einheimischer Schlangen zu verletzen oder gar zu töten.
Schlingnattern mögen es warm und trocken, sie bewohnen vor allem sonnige Hänge, Trockenmauern, Bahndämme und Böschungen. Dort jagen sie Eidechsen, Mäuse und größere Insekten.
Über die einheimischen, geschützten Schlangenarten hat vor kurzem die WAZ einen lesenswerten Artikel veröffentlicht (hier klicken). Dieser Artikel endet mit einer Handlungsempfehlung für den Fall, selbst einer Schlange zu begegnen:
„Obwohl Schlangen scheu sind und sich meist vor Menschen verstecken, wird der Lebensraum der Tiere durch den Mensch immer kleiner, so der NABU. Es ist also durchaus möglich, einem der Kriechtiere im Garten oder woanders in der Natur zu begegnen. Der NABU Baden-Württemberg rät dazu auf seiner Website: Wer auf eine Schlange trifft, sollte Ruhe bewahren, das Tier nicht einengen und ihm eine Fluchtmöglichkeit lassen, denn Schlangen sind scheu. Sie können zwar nicht hören, suchen bei Bodenerschütterungen aber meist schnell das Weite. Übrigens: Alles Schlangenarten in Deutschland – und damit auch in NRW – stehen laut WWF unter Naturschutz. Sie zu töten oder verletzen, ist streng verboten. “ (WAZ online vom 22.7.2025; abgerufen am 27.7.2025).
sonstige Informationen
Einsatzbilder
Quelle oder weiterführende Informationen
WAZ online vom 22.7.2025 |